Wir bilden Private sowie betriebliche Ersthelfer aus.


Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Unternehmer dafür sorgen, dass erste Hilfe in ihrem Betrieb gewährleistet ist und sollten daher sicherstellen, dass es genügend betriebliche Ersthelfer gibt. Fällt auf, dass dies nicht der Fall ist, droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro und sollte dann noch jemand zu Schaden kommen, müssen Sie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, beispielsweise einer Anklage wegen Körperverletzung.

Damit Ihnen das nicht passiert, bieten wir Ihren Mitarbeitern Erste-Hilfe Lehrgänge und beantworten vorab die wichtigsten Fragen zu betrieblichen Ersthelfern:

Was ist ein Ersthelfer und was muss er können?

Ersthelfer im Betrieb sind Mitarbeiter, die bei einem Arbeitsunfall Verletzte versorgen, bis Rettungsdienst oder Notarzt eintreffen und übernehmen. Sie müssen in der Lage sein eine Unfallstelle abzusichern, Druckverbände gegen gefährliche Blutungen anzulegen und im Notfall lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Bei leichteren Verletzungen nehmen Sie ebenfalls die Erstversorgung vor und kümmern sich um den Transport zum Arzt.

Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb sein und wer kann Ersthelfer werden?

Oft reicht ein Ersthelfer im Betrieb nicht aus, grundsätzlich gilt nämlich: Wenn ein Unternehmen zur Verwaltungs- und Handelsbranche gehört, müssen fünf Prozent der anwesenden Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer qualifiziert sein und bei allen anderen Betrieben sogar zehn Prozent. Achten Sie hierbei darauf, dass jederzeit genug Ersthelfer auch wirklich anwesend sind und lassen Sie daher mehr Mitarbeiter als erforderlich ausbilden, damit auch bei Krankheit, Urlaub oder Außeneinsätzen die Vorgaben erfüllt bleiben.

Jeder Mitarbeiter ist ein möglicher Ersthelfer im Betrieb. Er muss lediglich einen Lehrgang bei einer so genannten „für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle“, also zum Beispiel bei uns, absolviert haben. Da es zu ihren Unterstützungsplichten gehört, sind Mitarbeiter dazu verplichtet sich aus- und fortbilden zu lassen.

Wie läuft die Ausbildung zum Ersthelfer?

Angehende Ersthelfer müssen einen neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang absolvieren, welcher sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien fokussiert.

Die Fortbildung soll alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Lehrgangsgebühren übernehmen die Unfallversicherungsträger.